Vereinssatzung - Verein „Guddzje e.V.“, Sitz Saarbrücken
§1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Guddzje e.V.“ und hat seinen Sitz in Saarbrücken. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Saarbrücken eingetragen werden§2 Vereinszweck
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung. Der Verein trägt zur Verbesserung der Situation von Obdachlosen bei.Der Satzungszweck wird verwirklicht durch
- Öffentlichkeitsarbeit zum Abbau von Vorurteilen
- Hilfe zur Selbsthilfe durch Herausgabe einer Saarbrücker Straßenzeitung, die von Betroffenen mitgestaltet wird und die Probleme von Obdachlosen aufgreift
- Beratungs- und Bildungsangebote zur Überwindung besonders sozialer Schwierigkeiten
§5 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
§4 Vereinsmittel
Die Mittel des Vereins einschließlich etwaige Überschüssige werden nur für die Satzungsmäßigen Zwecke des Vereins verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- Die Mittel für die Erfüllung der Vereinszwecke erhält durch Den Verkauf der herauszugebenden Straßenzeitung (wobei die Hälfte des Erlöses den Straßenverkäufern zukommt)
- Werbeeinnahmen in dieser herauszugebenden Straßenzeitung
- Geld- und Sachspenden
§3 Mitgliedschaft
Der Verein steht allen am Vereinszweck Interessierten offen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft endet durch- Schriftlich oder mündlich erklärten Austritt dem Vorstand gegenüber
- Ausschluss
- Tod